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Nachricht |
Divi
 Gastspieler
Wohnort: Dachau
Primärknifte: ICS mp5sd5,ICS M4 V3
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#46 |
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also :hab jetz bei airsoft initiative nachgesucht und muß nugi und eisi schweren herzens recht geben !!
bin wieder mal ein opfer unseres verplanten landes geworden ! 
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| 09.08.07, 18:50 |
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Schon gesehen..?
Forum-Tipp

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| 09.08.07, 18:50 |
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bloodytim
 Besucher
Wohnort: Bayern, wo genau ist ja nicht wichtig
Primärknifte: BOYI BIM4
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| 09.08.07, 18:59 |
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Eisprinzessin
Gast
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| 09.08.07, 20:13 |
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Eisprinzessin
Gast
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#49 |
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Und nochmal der Vollständigkeit halber ein Auszug aus der aktuellen Visier:
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| 06.09.07, 08:25 |
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The Transporter
Gast
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#50 |
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hä? Gruppe der Federdruckmodelle, aber keine Druckluft- und Treibgasmodelle?Was ist ne AEG ?
Hat doch eine Feder , nur elektrisch gespannt.
Bezieht sich das mit der Druckluft dann nur auf Luftgewehre und Gasbetriebene?
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| 06.09.07, 08:50 |
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Eisprinzessin
Gast
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#51 |
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Soll wohl heißen: Gaser oder CO2 die evtl. unter 0,5 haben sind in dem Feststellungbescheid nicht mit inbegriffen...
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| 06.09.07, 09:00 |
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Wanderer
  Vorstandsvorsitzender
Wohnort: Augsburg
Primärknifte: DBoys M4, ICS MP5 SD6
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#52 |
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Der Artikel sagt:
| Energie | Klassifizierung | Einschränkung |
| <= 0.08 | Spielzeug | ab 3 Jahren, CE-Zeichen |
| < 0.5 | Federdruck | ab 14 Jahren, vom WaffG herausgenommen |
| > 0.5 oder Treibgas | Druckluft | ab 18 Jahren, F-Zeichen, nur auf eigenem Grund, privatem Grund mit Erlaubnis, befriedetes Gelände, das Kugeln nicht verlassen können. |
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| 06.09.07, 09:28 |
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Eisprinzessin
Gast
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| 06.09.07, 09:33 |
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Wanderer
  Vorstandsvorsitzender
Wohnort: Augsburg
Primärknifte: DBoys M4, ICS MP5 SD6
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#54 |
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| | Da zu erwarten ist, dass die Amts- und Landgerichte im Zuständigkeitsbereich des OLG Karlsruhe sowie eventuell auch andere unterinstanzliche Strafgerichte unter Beachtung der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe entscheiden werden, hat sich nunmehr das Bundesministerium des Innern (BMI) mit einem Schreiben vom 09. Juli 2007 an die Innen- und Justizministerien der Länder gewandt und empfohlen, von der Einleitung von Strafverfahren gegen Händler und Käufer von Soft-Air Waffen abzusehen bzw. anhängige Ermittlungsverfahren einzustellen.
Zur Begründung wird ausgeführt, dass seitens des BMI bereits ein Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (WaffRÄndG) den anderen Bundesressorts zur Stellungnahme übermittelt wurde und mit einem Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.04.2008 gerechnet werde.
Darin sei u.a. auch vorgesehen, den waffenrechtlichen Grenzwert für die Geschossenergie von Spielzeugwaffen von jetzt 0,08 Joule auf 0,5 Joule anzuheben und somit dem Beschluss der Frühjahrs-Inneministerkonferenz 2007 zu entsprechen, auf der sich die Länder erneut für eine entsprechende Anpassung des Waffengesetzes ausgesprochen hatten.
Durch die Änderung soll klargestellt werden, dass "Erbsen-Pistolen" mit einer Bewegungsenergie unter 0,5 Joule nicht dem Waffenrecht, sondern allein dem Spielzeugrecht und dessen Sicherheitsstandards unterfallen. |
Quelle:
Das BMI möchte auf jeden Fall die Kriminalisierung der Käufer (meist Jugendliche) von 0.5ern vermeiden. Mal sehen...
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| 06.09.07, 09:45 |
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nugi
 Team Member
Wohnort: wechselnd
Primärknifte: ICS M4A1 V3
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#55 |
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dann darf mit 0,5ern auch nach der Einführung des neuen Gesetzes auf der Straße rumgerannt werden oder?
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| 06.09.07, 09:53 |
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Eisprinzessin
Gast
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#56 |
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Darf man auch jetzt.
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| 06.09.07, 10:00 |
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nugi
 Team Member
Wohnort: wechselnd
Primärknifte: ICS M4A1 V3
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#57 |
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jo ich weiß nur hieß es ja in nem anderem Thread, das Schäuble das verbieten will.
nur frag ich mich was sich dann ändert.
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| 06.09.07, 10:07 |
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