Betreiber von Internetforen müssen ehrverletzende Beiträge von ihrer Homepage entfernen - auch wenn sie für den Inhalt der Einträge nicht verantwortlich sind. Das hat der Bundesgerichtshof am Dienstag (27.03.07) entschieden.
Die Karlsruher Richter verlangen, dass Betreiber der Meinungsforen Beleidigungen löschen müssen - das gelte selbst dann, wenn der Angegriffene den Autor der Äußerung kenne und auch direkt gegen ihn vorgehen könnte. Sobald der Forumsbetreiber Kenntnis vom Anspruch eines Betroffenen hat, ist er laut BGH in der Pflicht, seine Website von den Vorwürfen zu säubern.