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OFFENER SMALLTALK » Eine Frage des Gesetzes
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Eine Frage des Gesetzes
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derBobby
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#1   Beitrag Eine Frage des Gesetzes
Hallo,

wieder einmal habe ich eine interessante Frage aus meinem misteriös tickenden Gehirn gekramt! © Airsoft / Softair Team Augsburg e.V.

Folgender theoretischer Sachverhalt: Ich besitze ein befriedetes Grundstück, das alle gesetzlichen Anforderungen als Gelände für den AS-Sport erfüllt und spiele dort.

Nun die Frage: Darf ich als 18+ Spieler mit >0,5J Gewehren spielen, während auch 18- Spieler dabei sind, die <0,5J spielen?

Meines Wissens nach gibt es nur Regelungen für das Führen und Benutzen, jedoch nicht für Teilnahme etc., oder?

Gruß Bob

PS: Das hier schien für mich kein Smalltalk und passte von den Foren-Kategorien noch am ehesten hier rein! © Airsoft / Softair Team Augsburg e.V.


09.06.10, 13:25
Schon gesehen..?

Forum-Tipp







#   


09.06.10, 13:25
Tecmec
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#2   Beitrag
Skirmen ist rein Gesetzmäßig in Deutschland generell verboten.
Solange es aber in deinem Befriedeten Besitztum ist, kratzt das kein a.... auser wenn die Nachbarn die Polizei rufen weil da Menschen mit Waffen rumlaufen.
Aber wie haste deinen Garten so hin gekriegt? Vergiss nicht das du auch ein Netz über euch aufbauen musst. Und das mit weniger als 6mm Maschen könnt ziemlich Dunkel werden.

P.S. Wo kein Kläger da kein Richter...

Spielverderbende Grüße


09.06.10, 13:42
derBobby
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#3   Beitrag Re: Eine Frage des Gesetzes
derBobby hat Folgendes geschrieben:
Folgender theoretischer Sachverhalt


Wie gesagt rein theoretisch. Wieso darf man nicht in Deutschland skirmen? Das wäre mir neu! Dazu hätte ich gerne ein Gerichtsurteil oder ein Gesetzestext.


09.06.10, 13:58
semjasa
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#4   Beitrag
also das mit dem netz wäre mir neu.. weiss nur das es eine mauer mit gewisser höhe (glaube 2,5m) haben musst.

und WICHTIG das spielfeld muss bis zur geländegrenze 2x waffenreichweite als unbenutzen rand haben...
d.h. wenn dein garten 100m breit ist und die kniften 30m schiessen... geht es schon nicht mehr.... da du in beide richtungen ja 60m nicht bespielen darfst... was ja schon eine breite von 120m voraussetzt.. ergo müsste das gelände schon min. 200m breit sein damit halbwegs spielen kannst... selbiges gilt natürlich auch in der länge


09.06.10, 14:03
derBobby
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#5   Beitrag
Ja das stimmt so in etwa denke ich. Wandhöhe ist egal vermute ich eher, da es keine genaue Regelung für den Begriff "befriedet" gibt. Aber bitte zum Thema zurück, es geht nicht um Geländetauglichkeit, sondern um Spiel mit Minder- und Volljährigen.


09.06.10, 14:11
semjasa
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#6   Beitrag
solange jeder die für ihn gestattete knifte hat sollte es gehen


09.06.10, 14:45
Wanderer
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#7   Beitrag


Was dieser Thread unter "Technik & Equipment" zu suchen hatte, ist mir schleierhaft... der Smalltalk ist übrigens für alle Themen gedacht, die woanders eben nicht reinpassen.


09.06.10, 16:50
Wanderer
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#8   Beitrag
derBobby hat Folgendes geschrieben:
Ja das stimmt so in etwa denke ich. Wandhöhe ist egal vermute ich eher, da es keine genaue Regelung für den Begriff "befriedet" gibt. Aber bitte zum Thema zurück, es geht nicht um Geländetauglichkeit, sondern um Spiel mit Minder- und Volljährigen.

Doch, gibt es -Tressierband allein reicht z.B. nicht aus. Ausserdem ist festgelegt, das KEIN Schuss das Gelände verlassen darf. Das heisst also: entweder ist das Gelände riesig, damit eine entsprechende Safezone rundherum eingerichtet werden kann (PLUS normaler Umzäunung, damit keine Passanten das Grundstück betreten können), oder ihr baut einen hohen Zaun drum herum -oder ihr spielt in einer Halle bzw. indoor. So oder so wird das sehr wahrscheinlich eine Baugenehmigung erfordern und so weiter und so fort... wenn du also mal der Meinung bist, das das einfach alle Anforderungen erfüllt, bezweifle ich das auf jeden Fall.

Aber gut, zu deiner Frage: ist kein Problem. Es interessiert nur, ob die Kniften bzw. deren Besitz selbst legal sind. Ob F-Kniften gegen 0.5er spielen, interessiert niemanden. Gibt ja genug Spieler, die neben einer Primärwaffe auch ne Backup mit herumtragen.


09.06.10, 17:00
derBobby
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#9   Beitrag
Das mit dem Band war mir klar. Nur ist nicht festgelegt, wie hoch eine evtl Mauer etc sein muss, damit es als "befriedet" gilt. Unabhängig vom Airsoft war der Gedanke formuliert. Außerdem wollten wir beim Topic bleiben. Threads zu Umfriedung gibts im WWW genug! © Airsoft / Softair Team Augsburg e.V.


09.06.10, 22:21
Tecmec
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AKS74U, AK47

#10   Beitrag
So:

Es heißt: "Befriedetes Besitztum bei dem sichergestellt ist das kein Projektil das Gelände verlassen kann". D.h: Fangzaun um das Grundstück und über dem Grundstück. Sprich du musst es auch überdachen. Wenn ich mit meiner Airsoftgun auf 30 Meter entfernung noch Ziele treffen kann, dann schieß ich im 35 Grad winkel trotzdem noch über 100 Meter weit.

2. Airsoft ist ein Schießsport da hier Waffen im Sinne des Waffengesetzte benutzt werden. Und die Anlage zum Waffengesetz sagt ganz klar:

Zitat:
AWaffG
§ 7 Unzulässige Schießübungen im Schießsport
(1) Im Schießsport sind die Durchführung von Schießübungen in der Verteidigung mit
Schusswaffen (§ 22) und solche Schießübungen und Wettbewerbe verboten, bei denen
1. das Schießen aus Deckungen heraus erfolgt,
2. nach der Abgabe des ersten Schusses Hindernisse überwunden werden,
3. das Schießen im deutlich erkennbaren Laufen erfolgt,
4. das schnelle Reagieren auf plötzlich und überraschend auftauchende, sich bewegende
Ziele gefordert wird,
a) ausgenommen das Schießen auf Wurf- und auf laufende Scheiben,
b) es sei denn, das Schießen erfolgt entsprechend einer vom Bundesverwaltungsamt
genehmigten Sportordnung,
5. das Überkreuzziehen von mehr als einer Waffe (Cross Draw) gefordert wird,
6. Schüsse ohne genaues Anvisieren des Ziels (Deutschüsse) abgegeben werden,
ausgenommen das Schießen auf Wurfscheiben, oder
7. der Ablauf der Schießübung dem Schützen vor ihrer Absolvierung nicht auf Grund
zuvor festgelegter Regeln bekannt ist.


Airsoftwaffen sind Waffen und keine Spielzeuge:
Zitat:

Schusswaffen

1.
Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1

1.1
Schusswaffen
Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.


Auserdem sind die unter 0,5 Joule Waffen eigentlich auch nicht Erlaubnisfrei:

Zitat:


Entbehrlichkeit einzelner Erlaubnisvoraussetzungen
1.
Erwerb und Besitz ohne Bedürfnisnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)
1.
Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, ausgenommen Blasrohre), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt.


Im Endeffekt funktioniert es da man sagt Airsoft ist ein Spiel und kein Sport, und man definiert einfach einen Schraubenzieher als nicht allgemein Gebräuchliches Werkzeug ^^

Airsoft ist in Deutschland wie Paintball eine rießengroße Grau und Stillschweigezone. Wir sind lediglich geduldet, aber einen Rechtsanspruch haben wir nicht darauf, obwohl wir eigentlich ein Grundrecht drauf hätten:

Zitat:

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


Der Grundsatz: Meine Grenzen sind die Grenzen des Nachbarn, oder auch: Ich darf alles tun was keinem schadet, gilt hier wohl nicht mehr. Aber darüber hab ich mich schon viel zu oft aufgeregt.

Geduldete Grüße


09.06.10, 23:09
Tommy
Moderator
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CA G33

#11   Beitrag
Respekt, da hast dir ja viel Mühe gemacht und alles haargenau rausgesucht! © Airsoft / Softair Team Augsburg e.V.
Das sollte doch jetzt jede Frage klären...


10.06.10, 01:28
Knarrenheinz
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Wohnort:
München

Primärknifte:
Machete

#12   Beitrag
man kann einfach grob und pauschal zum skirmen in Deutschland sagen:

SEIN LASSEN © Airsoft / Softair Team Augsburg e.V. bringt nur Probleme mit sich... wenns nicht grad ne Halle ist - da passt das schon.


10.06.10, 01:44
Tecmec
Team Member
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Wohnort:
Canada, Ontario, Stratford

Primärknifte:
AKS74U, AK47

#13   Beitrag
Tommy hat Folgendes geschrieben:
Respekt, da hast dir ja viel Mühe gemacht und alles haargenau rausgesucht! © Airsoft / Softair Team Augsburg e.V.
Das sollte doch jetzt jede Frage klären...


Ich hab mich schon früher wegen Paintball damit beschäftigt (Bin dann aber auf Airsoft umgestiegen, da es da noch schlimmer ist, weil es keine Makierer unter 0,5 Joule gibt © Airsoft / Softair Team Augsburg e.V.).
Ich werd mal nen Thread dazu machen wo alles was man wissen muss und sollte drin steht.
Wenn ihr noch Fragen habt könnt ihr Sie mir gerne Stellen, ich versuche alle nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.


Juristische Grüße


10.06.10, 01:54
derBobby
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#14   Beitrag
Vielen Dank Tecmec, was soll man mehr sagen! © Airsoft / Softair Team Augsburg e.V.


10.06.10, 14:27
derBobby
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#15   Beitrag
Tut mir Leid, bin gerade zu blöd einen Edit-Button zu finden.

Folgendes:
Zitat:
(1) Im Schießsport sind die Durchführung von Schießübungen in der Verteidigung mit
Schusswaffen (§ 22) und solche Schießübungen und Wettbewerbe verboten,


Folglich beziehen sich die Unterpunkte doch ausschließlich auf Verteidigungsübungen? Ich würde sagen, dass beim AS-Sport keine Verteidigung, im Sinne von Selbstverteidigung, trainiert wird.


10.06.10, 14:41
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